Die Überprüfung nach §57a des Kraftfahrgesetzes ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges.
Mehr Infos zum PickerlBei der Pickerl-Überprüfung wird folgendes kontrolliert:
Ein Unfall ist schnell passiert – und tritt meistens eine Menge Fragen los. An wen muss ich mich wenden, was muss ich bei wem melden, wer übernimmt die Kosten?
Wir machen es Ihnen einfach!
Wir haben viel Erfahrung in Sachen Direktabwicklung mit Versicherungen und kümmern uns für Sie um alle Formalitäten.
Wir brauchen nur die ausgefüllte Schadensmeldung – das Formular finden Sie hier!
Wir wissen, wie wichtig Mobilität ist. Deshalb stellen wir Ihnen für den Zeitraum, in dem wir uns um Ihr KFZ kümmern, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung!
Wenn Sie einen Ersatzwagen brauchen, bitten wir Sie um Vorabinformation!
Unser individueller Vor-Ort-Service: Wir können natürlich einen Windschutzscheibentausch auch vor Ort durchführen, bitte kontaktieren Sie uns für einen Termin!